Geodaten sind nützlich, wenn sie vollständig, aktuell und zuverlässig verfügbar sind. Die Bestandteile der amtlichen Vermessung wie Grundstücksgrenzen, Gebäude, Strassen etc. unterliegen deshalb einer gesetzlichen Nachführungspflicht. Ändern sich die rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse, muss dies vermessen und nachgeführt werden. Projektierte Bauten werden bereits mit der Baubewilligung in das Vermessungswerk aufgenommen.