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Amtliche Vermessung, aktuell und zuverlässig.

Die amtliche Vermessung sorgt seit 1912 für Rechtssicherheit und klare Eigentums­verhältnisse in der Schweiz. Mit der laufenden Nachführung werden die veränderten Bestandteile der amtlichen Vermessung rasch und präzis durch Fachleute aktualisiert.

Si­cherung des Grundeigentums.


Hauptaufgabe der amtlichen Vermessung ist das genaue Erheben und Nachführen der Grundstücksgrenzen. Mit der Mutationsurkunde werden Grenzänderungen im Grundbuch angemeldet. Das Festhalten der aktuellen Grenzverläufe der Grundstücke ist ein wichtiger Beitrag zur Garantie des Grundeigentums in der Schweiz. Als Teil des Grundbuchs sichern die Daten der amtlichen Vermessung in der ganzen Schweiz Hypothekarkredite in Billionenhöhe ab.

Amtliche Vermessung schafft die Grundlage für Geoinformationen und geografische Informations­systeme.

Laufende Nachführung.


Geodaten sind nützlich, wenn sie vollständig, aktuell und zuverlässig  verfügbar sind. Die Bestandteile der amtlichen Vermessung wie Grundstücksgrenzen, Gebäude, Strassen etc. unterliegen deshalb einer gesetzlichen Nachführungspflicht. Ändern sich die rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse, muss dies vermessen und nachgeführt werden. Projektierte Bauten werden bereits mit der Baubewilligung in das Vermessungswerk aufgenommen.

Nachführungsgeometer Kanton Zug.


Als patentierter Ingenieur-Geometer ist Romano Hofmann zusammen mit Stellvertreter Patrick Zgraggen und seinem Team für die laufende Nachführung in allen Gemeinden des Kantons Zug verantwortlich. Die Rechte und Pflichten sind in einer Leistungsvereinbarung mit dem Regierungsrat des Kanton Zug geregelt.

Leistungsübersicht

  • Laufende Nachführung der amtlichen Vermessung im Kt. ZG
  • Periodische Nachführung der amtlichen Vermessung im Kt. ZG
  • Plan- und Datenbestellungen der amtlichen Vermessung und weiterer Geodaten im Kt. ZG
  • Beglaubigung von Dienstbarkeitsplänen im Kt. ZG
  • Umsetzung neues Datenmodell der amtlichen Vermessung im Kt. ZG

Ihr perfekter Partner, wenn es um amtliche Vermes­sungen geht