Hinweis

 

Anmerkungen für die Lieferung von Koordinaten und Höhen:

  • Das Urheberrecht an den Daten besitzt der Kanton Zug.
  • Die Weitergabe der Daten an Dritte ist nicht erlaubt.
  • Die Koordinaten dürfen nicht für Arbeiten verwendet werden, die dem zuständigen Nachführungsgeometer vorbehalten sind (z.B. Rekonstruktion von Fix – oder Grenzzeichen).

 

Lagegenauigkeit:

Die amtliche Vermessung (AV) ist teilweise über 50 Jahre alt. Die Genauigkeit der Koordinaten von Lagefix- und Grenzpunkten wird dadurch eingeschränkt und liegt üblicherweise bei einigen Zentimetern. Zudem kann sich die Lage infolge Rutschungen verändert haben. Bitte tragen Sie all diesen Umständen Rechnung mit genügend grossen Toleranzen oder lassen Sie kritische Masse (z.B. Grenz- und Gebäudeabstände) durch den zuständigen Nachführungsgeometer neu bestimmen.

 

Höhengenauigkeit:

Bei den Höhen aller Punkte können seit der Bestimmung Veränderungen durch Setzungen, Bauarbeiten usw. eingetreten sein. Bei den Höhen von Lagefixpunkten kann keine Gewähr für die Genauigkeit übernommen werden. Wenn Lagefixpunkthöhen trotzdem gebraucht werden, ist zu beachten, dass diese um mehrere Zentimeter untereinander und von Höhenfixpunkten abweichen können. Eine Kontrolle mit Nachbarpunkten ist zu empfehlen. Um Differenzen zu vermeiden ist innerhalb eines Projektes immer von der gleichen Ausgangshöhe auszugehen. Der Nachführungsgeometer erstellt gerne für Sie neue Höhenfixpunkte oder führt Höhenkontrollen aus.

 

Bezugsrahmen:

Die Koordinaten von Fixpunkten werden standardmässig im Bezugsrahmen LV95 abgegeben. Bitte beachten Sie dies bei der Verwendung der Koordinaten.