Amtliche Vermessung

Die Nachführung der amtlichen Vermessung ist eine hoheitliche Aufgabe, welche wir als Nachführungsstelle im ganzen Kanton Zug ausführen. Als laufende Nachführung gilt die Anpassung von Bestandteilen der amtlichen Vermessung an veränderte rechtliche und tatsächliche Verhältnisse, für deren Nachführung ein Meldewesen organisiert werden kann.

Ansprechperson Romano Hofmann, romano.hofmann@geozug.ch

Sicherung des Grundeigentums

Hauptaufgabe der amtlichen Vermessung ist das Erheben der Grundstücksgrenzen und das Nachführen dieser Daten. Damit leistet die amtliche Vermessung einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Grundeigentums. Die Ergebnisse amtlicher Vermessungen werden im Plan für das Grundbuch festgehalten. Gleichzeitig bildet die amtliche Vermessung die Grundlage für andere Geoinformationen.

Grosser Nutzen für die Gesellschaft

Schätzungen zufolge haben 60 bis 80 Prozent aller Entscheide eine räumliche Dimension. Die amtliche Vermessung erhebt und führt geografische Basisdaten. Damit wissen wir, wo sich Grundstücksgrenzen, Gebäude, projektierte Bauten, Strassen, Wälder und andere Flächen befinden. Diese Basisdaten werden von einer Vielzahl von Nutzern für Bauplanungen, Leitungskataster, Navigationssysteme, Ortspläne u.a. verwendet. Weitere Informationen unter www.cadastre.ch.

Patrick Zgraggen
patentierter Ingenieur-Geometer

Als Nachführungsgeometer bin ich mit meinem Stellvertreter Romano Hofmann und meinem Team für die laufende Nachführung in den Gemeinden Baar, Cham, Hünenberg, Menzingen, Neuheim, Oberägeri, Risch, Steinhausen, Unterägeri, Walchwil und der Stadt Zug verantwortlich. Nur im Geometerregister eingetragene Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer sind berechtigt, in der Schweiz amtliche Vermessungen vorzunehmen.

 

Nachführungsstelle amtliche Vermessung Kanton Zug