Neue Drohnenregulierung Schweiz, Geozug Ingenieure ist vorbereitet

Die Schweiz hat seit dem 1. September 2023 die EU-Drohnenregulierung übernommen, die die kommerzielle Nutzung von Drohnen zur Vermessung stark einschränken. Zur Befliegung von überbauten Gebieten ist neu eine Flugbewilligung seitens des BAZL erforderlich. Um die Bewilligung einer Befliegung zu erhalten, hat sich die Geomatikbranche im Verein Drohnenbetrieb Geomatik Schweiz VDGS zusammengetan, um in Zusammenarbeit mit dem BAZL ein einfaches und flexibles Bewilligungsverfahren zu erarbeiten.

Die Geozug Ingenieure AG hat sich in den letzten Monaten intensiv auf die Inkraftsetzung der neuen Drohnenregulierung vorbereitet und ist dem Verein VDGS beigetreten. Das Unternehmen hat nun zwei hochqualifizierte und zugelassene Drohnenpiloten in seinen Reihen, die die erforderlichen Schulungen und Bewilligungen erworben haben. Dies ermöglicht es uns, die breite Palette von Dienstleistungen weiterhin anzubieten, die von der Vermessung von Bauprojekten bis hin zur Inspektion von Infrastrukturen reichen.

Die beiden Drohnenpiloten von Geozug Ingenieure AG sind bestens ausgebildet, verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Durchführung von Drohnenprojekten und können Dank der Mitgliedschaft im Verein Drohnenbetrieb Geomatik Schweiz schnell eine Flugbewilligung für ein bestimmtes Projekt beantragen. Sie sind mit den neuesten Technologien ausgerüstet und mit den Best Practices vertraut, um sicherzustellen, dass alle Flüge in Übereinstimmung mit den Vorschriften erfolgen.