Bestimmungen

 

Nutzung der digitalen Daten

  • Das Urheberrecht an den Daten besitzt der Kanton Zug.
  • Jedes Produkt aus diesen Daten muss folgenden Hinweis tragen:
    „Dieser Plan wurde aus einem digitalen Datensatz der amtlichen Vermessung vom [Datum] erzeugt.“
  • Baugesuche: Der zuständige Nachführungsgeometer unterschreibt die erstellten Pläne nur, wenn sie in Inhalt, Form und Aktualität dem „Plan für das Grundbuch“ entsprechen und massstäblich ausgedruckt sind. Merkblatt mit den Minimalanforderrungen an Baugesuchspläne ist der Bestellung beigelegt. Pläne, welche diesen Anforderungen nicht genügen, werden nicht unterschrieben und zur überarbeitung zurückgewiesen.
  • Die Daten dürfen nicht für Arbeiten verwendet werden, die dem zuständigen Nachführungsgeometer vorbehalten sind (z.B. Rekonstruktion von Fixpunkten und Grenzzeichen).

 

Rechtswirkung von digitalen Daten

Der öffentliche Glaube im Sinne des Grundbuches kommt nicht den digitalen Daten, sondern ausschliesslich dem Plan für das Grundbuch zu.

 

Haftung

Jede Veränderung am abgelieferten Datensatz hebt die Haftung der Ausgabestelle auf.

 

Datenqualität

Bitte überprüfen Sie die korrekte Datenübernahme in Ihr System anhand der Koordinatenkreuze (immer gerades Mass; je nach Massstab 50 oder 100m). Achten Sie darauf, dass während des Einlesens in Ihr System keine Drehung und / oder Dehnung erfolgt.

 

Höhenkurven aus dem digitalen Terrainmodell (DTM) des Kantons Zug 2013

Mitgelieferte Höhenkurven entstammen einer Befliegung mittels Laserscanning (LIDAR) und weisen eine Äquidistanz von 1m auf. Die Genauigkeit (mittlerer Fehler) der Höhenkurven liegt in offenem, gut einsehbarem Gelände bei ca. ±0.15m. Es können jedoch grobe Fehler von bis zu 1m vorkommen. Genaue und zuverlässige Höhenangaben sind nur durch direkte Erhebung vor Ort möglich. Ob die Genauigkeit den Anforderungen für eine Baueingabe genügt, entscheidet die zuständige Baubehörde fallweise. (Produktinformation: www.geozug.ch/dtm)

 

Abstandslinien

Abstandslinien sind kein Bestandteil der AV und können unvollständig sein. Auskunft erteilt die zuständige kantonale oder kommunale Stelle.

 

Bezugsrahmen

Die Daten der AV werden standardmässig im Bezugsrahmen LV95 abgegeben. Eine Informationsbroschüre liegt der Bestellung bei. Beim Zusammenfügen von Geodaten aus verschiedenen Quellen (z.B. Leitungskataster, Zonenplan, etc.) ist darauf zu achten, dass alle Datensätze im gleichen Bezugsrahmen vorliegen. Die zusammengefügten Daten sind immer auf übereinstimmung zu prüfen.

 

Gebühren

Ab 29. Juni 2019 ist das revidierte Gesetz über Geoinformation im Kanton Zug (Geoinformationsgesetz, GeoIG-ZG, BGS 215.71) in Kraft. Neu entfällt die Benutzungsgebühr auf Daten der amtlichen Vermessung. Daten der amtlichen Vermessung können kostenlos über das kantonale Geodatenportal oder gegen eine Bearbeitungsgebühr bei der Nachführungsstelle der amtlichen Vermessung bestellt werden. Bei Bestellungen über das kantonale Geodatenportal wenden Sie sich bezüglich Fragen und Support bitte an das Amt für Grundbuch und Geoinformation, Abt. Vermessung.
Für die spätere Richtigkeitsbescheinigung bei der Nachführungsstelle der amtlichen Vermessung wird eine Gebühr von CHF 50.- exkl. MwSt. pauschal bis 10 Pläne verlangt.