Zustandsaufnahmen

Bei den meisten Bauvorhaben werden Nachbargrundstücke tangiert. Im Sinne der Vorsorge sollten Beweise vor Baubeginn sichergestellt werden. Nach der Norm SIA 118 ist grundsätzlich der Bauherr zuständig für die Beweissicherung. Vorsorgliche Beweisaufnahmen und überwa-chungen schaffen Vertrauen und helfen mit, ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren. Als Experten sind wir zu besonderer Sorgfalt und Neutralität bei der Erfüllung unserer Aufgabe verpflichtet. Wir bieten Ihnen folgende Dienstleistungen an:

Rissprotokolle

Rissprotokolle


Das Rissprotokoll nach SN 640 312a ist vor, während und nach Bauarbeiten aufzunehmen. Der Aufnahmeperimeter ist von der Art des Bauvorhabens und den lokalen Verhältnissen abhängig. Zustandsveränderungen an den Nachbarliegenschaften lassen sich so kosten-günstig dokumentieren.
 
Höhen- oder Lagekontrollmessungen

Höhen- oder Lagekontrollmessungen


Die Höhenkontrolle mit Präzisionsnivellement bewährt sich zur Feststellung von Setzungen. Besteht die Gefahr, dass horizontale Verschiebungen im Baugrund zu Schäden führen können, sind Lagekontrollen mittels Theodolit vorzusehen (z.B. bei tieferen Baugruben oder in Hanglagen).
 
Erschütterungsmessungen

Erschütterungsmessungen


Erschütterungen aus Bauprozessen sind häufig Ursache von Forderungen aus der Nachbar-schaft. Dies ist auf deren leichte Feststellung durch den Menschen zu erklären. Zunehmend stehen heute empfindliche Geräte im Einsatz. Durch Überwachung der Erschütterungen gekoppelt mit einer Alarmierung wird der Bauprozess zudem aktiv beeinflusst.
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